Verschiedene Landesminister haben sich öffentlich für einen Aufschub des Inkrafttretens des CanG am 1.4. ausgesprochen und wollen dies durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat erreichen. Das würde zu einer anhaltenden Verfolgung und Kriminalisierung von Konsumenten führen. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar und könnte die Umsetzung des Gesetzes insgesamt noch kippen. Daher rufen wir
Brauchen wir nicht. Weil wir müssen uns ja nicht an Gesetze halten, die wir eh in naher Zukunft (oder irgendwann) ändern wollen.
Grüße, ihr Volker Wissing