Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.

Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.

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  • Tartufo@lemmy.world
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    7 months ago

    Ganz ehrlich, ich finde §219 viel schlimmer, da geht es um die Beratung und da hast du dieses “Brings doch lieber auf die Welt” direkt im Gesetz:

    Dementsprechend sollte das selbstverständlich auch weg. Jeder der sowas gutheißt darf eigentlich das Wort Frau gar nicht benutzen. Diese Leute sehen keine Frauen, die sehen nur Brutkästen auf Beinen. Wenn eine Frau sagt, sie möchte kein Kind bekommen, dann hat das gefälligst respektiert zu werden.