Er hätte einen Einsatz der Bergwacht selbst zahlen müssen - deshalb wollte sich ein Wanderer am Mittwoch in den Allgäuer Alpen nicht helfen lassen. Am späten Abend hat die Bergwacht aber doch einen Einsatz veranlasst. Ergänzt durch "Dein Argument".
Bloß weil deine Haftpflicht zahlt, heißt das ja nicht,dass du nicht haftbar bist - du hast nur jemanden an den du die finanziellen Implikationen abtreten kannst. Scheitert dies bist du trotzdem primär persönlich haftbar.
Und bei grober Fahrlässigkeit zahlt selbige auch nicht, genauso wie es Fahrzeuge ohne Haftpflicht geben kann - Unternehmen können Selbstversicherer sein.
Genauso kann sich der betroffene Wanderer auch versichern,btw.
Naja, dir Frage ist wo man da die Grenze zieht.
Wann ist es “hoch”? Mein “Hoch” als Bayer ist ein anderes hoch als der des Niedersachsen aus Emden. Was ist abgelegen? Wann beginnt alpin? Ist dann der Schwarzwald (der durchaus seine Tücken haben kann und immer wieder zu Lawinen&Bergtoten führt) schon alpin/hoch? Oder nicht?
Die Tour im besagten Artikel ist auch keine besonders schwierige - sie ist nur blöd wenn man sich verläuft.
Weiteres Problem was z.B. in der Schweiz und Österreich immer wieder zu Problemen führt:
Die dortigen hohen Rettungskosten (ein vielfaches dessen was in DE fällig wird) sorgen immer wieder für Fälle in denen gerade finanziell weniger starke Gruppen (gerne: Osteuropäische Gruppen, aber auch durchaus mal Schülergruppen) aus Angst vor der Rechnung gar keine Hilfe holen oder erst viel zu spät.
Auch hier war das ja effektiv der Fall - der Einsatz wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen hätte der Betroffene der früheren Rettung zugestimmt.
…und für ihn wäre es günstiger gewesen wenn er sich zufälliger Weise verletzt hätte. Dann ist es eben wieder GKV Leistung.
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Nö. Da wirst du bereits den Feuerwehreinsatz zahlen müssen. Und den ganzen Rest auch.
Einzig die Krankenversicherungskosten sind frei.
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Bloß weil deine Haftpflicht zahlt, heißt das ja nicht,dass du nicht haftbar bist - du hast nur jemanden an den du die finanziellen Implikationen abtreten kannst. Scheitert dies bist du trotzdem primär persönlich haftbar.
Und bei grober Fahrlässigkeit zahlt selbige auch nicht, genauso wie es Fahrzeuge ohne Haftpflicht geben kann - Unternehmen können Selbstversicherer sein.
Genauso kann sich der betroffene Wanderer auch versichern,btw.
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Naja, dir Frage ist wo man da die Grenze zieht. Wann ist es “hoch”? Mein “Hoch” als Bayer ist ein anderes hoch als der des Niedersachsen aus Emden. Was ist abgelegen? Wann beginnt alpin? Ist dann der Schwarzwald (der durchaus seine Tücken haben kann und immer wieder zu Lawinen&Bergtoten führt) schon alpin/hoch? Oder nicht?
Die Tour im besagten Artikel ist auch keine besonders schwierige - sie ist nur blöd wenn man sich verläuft.
Weiteres Problem was z.B. in der Schweiz und Österreich immer wieder zu Problemen führt: Die dortigen hohen Rettungskosten (ein vielfaches dessen was in DE fällig wird) sorgen immer wieder für Fälle in denen gerade finanziell weniger starke Gruppen (gerne: Osteuropäische Gruppen, aber auch durchaus mal Schülergruppen) aus Angst vor der Rechnung gar keine Hilfe holen oder erst viel zu spät. Auch hier war das ja effektiv der Fall - der Einsatz wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen hätte der Betroffene der früheren Rettung zugestimmt.
…und für ihn wäre es günstiger gewesen wenn er sich zufälliger Weise verletzt hätte. Dann ist es eben wieder GKV Leistung.