Cannabis ist teilweise legal. Doch was gilt im Straßenverkehr? Ein Papier aus dem Bundesverkehrsministerium zeigt nun: Vor allem für Fahranfänger könnten künftig strenge Regeln gelten. Von Moritz Rödle.
Da steht doch “als Fahrer […] zu sich nimmt” (direkter zeitlicher Zusammenhang), “…oder unter der Wirkung die Fahrt antritt”. Ob “noch nachweisbar aber nicht mehr berauscht” jetzt als “unter der Wirkung” gilt, finde ich zumindest diskussionswürdig.
Da steht doch “als Fahrer […] zu sich nimmt” (direkter zeitlicher Zusammenhang), “…oder unter der Wirkung die Fahrt antritt”. Ob “noch nachweisbar aber nicht mehr berauscht” jetzt als “unter der Wirkung” gilt, finde ich zumindest diskussionswürdig.