• legofreak@feddit.de
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    1 year ago

    Auch wenn es in den “Tante-M”-Läden keine Beschäftigten gebe, entstehe in der Bevölkerung der Eindruck: Geschäfte haben offen. Geschäfte mit Personal könnten irgendwann fordern, auch öffnen zu dürfen. Der Sonntag als Institution werde immer weiter aufgeweicht.

    Nachvollziehbares Argument. Das sehe ich aber dadurch entkräftet, dass normale Supermärkte dann eben auch auf Selbstbedienung umstellen sollen.

    Generell sind SB Kassen so viel angenehmer als reguläre. Keine Interaktionen, man ist in etwa genau so schnell fertig beim Scannen und bezahlen wie vorher und es gibt keine Schlangen am Kassenband, also auch kein Stau beim anstehen.

    • kalanthes@feddit.de
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      1 year ago

      Ich sehe bei den SB Kassen immer nur das Problem, dass wenn du einen Artikel vergisst Ladendiebstahl begehst. Wenn eine Kassiererin was vergisst ist es dein Glück.

      • legofreak@feddit.de
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        1 year ago

        Ich bin hier nur Laie, aber bedarf es für Diebstahl nicht Vorsatz? Wenn man also alles in seinen Korb packt und dann beim Scannen etwas versehentlich nicht korrekt macht, dann muss der Ladenbesitzer nachweisen, dass man die Absicht hatte, die Ware nicht zu bezahlen. Und bei geringen Warenwerten bzw Ersttäterschaft wird die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren sowieso wegen Geringfügigkeit einstellen.

        • Koala@feddit.de
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          1 year ago

          Du musst Vertragsstrafe zahlen. Es hängen überall wo SB Kassen sind so Zettel aus das du zustimmst eine Vertragsstrafe in Höhe von 50-100€ für jeden nicht gescannten Artikel zu zahlen. Damit umgehen sie dieses Vorsatzthema und durch Benutzung der Kasse stimmst du diesem Vertrag zu. Bei Rewe sind es 50€, bei Edeka bei uns 100€, aber das kann jeder Kaufmann ja selbst festlegen

          • neutronst4r@beehaw.org
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            1 year ago

            Hat das schon mal jemand angefochten? Das klingt voll illegal. Man kann doch nicht einfach irgendwelche Verträge aushängen und wenn man sie nicht sieht oder ließt oder weiß, dass sie überhaupt existieren als stillschweigend angenommen erklären.

            • ebikefolder@feddit.de
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              1 year ago

              Ist doch überall üblich. Bist du schon mal Bus oder Straßenbahn gefahren? Du hast damit einen Beförderungsvertrag abgeschlossen und die Beförderungsbedingungen akzeptiert. Im Kino gewesen? Du hast damit die Hausordnung akzeptiert. Undsoweiterundsofort.

              Dass man Vertragsbedingungen explizit zustimmt ist im Alltag die absolute Ausnahme unter den Dutzenden Veträgen die man Tag für Tag abschließt.

              • neutronst4r@beehaw.org
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                1 year ago

                Mir ist klar, dass es dieses Konzept gibt. Ich zweifle jedoch an, dass Firmen in willkürlicher Höhe Strafen für Nichteinhaltung festlegen können. Das wirkt auf mich eher wie Abschreckung, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde.

                50€ mögen für einen normalen Menschen nicht viel sein, für einen Bürgergeldempfänger ist es vielleicht eine Woche kein essen.

                • freundTech@feddit.de
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                  1 year ago

                  Das ganze wird vermutlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (§305ff BGB) gewertet.

                  Bei AGBs gibt es ein paar Abweichungen zum normalen Vertragsrecht.

                  (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen (✅) vorformulierten (✅) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (✅). […]

                  Bei AGB reicht es teilweise, dass sie deutlich sichtbar am Verkaufsort aushängen. Die Zustimmung des Käufers erfolgt dann durch konkludentes Handeln.

                  Allerdings gibt es zum Schutz der Vertragspartner auch viele Einschränkungen was AGB enthalten dürfen. §309 Punkt 6. BGB verbietet manche Arten von Vertragsstrafen in AGBs. Vertragsstrafen bei Diebstahl dürften dort allerdings nicht drunter fallen.

                  Da bleibt zur Argumentation höchstens noch §305c Abs. 1 BGB, der besagt dass AGB Klauseln nicht überraschend sein dürfen. Ab welcher Höhe die Vertragsstrafe überraschend ist müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.

    • metaljackL@feddit.de
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      1 year ago

      Generell sind SB Kassen so viel angenehmer als reguläre. Keine Interaktionen, man ist in etwa genau so schnell fertig beim Scannen und bezahlen wie vorher und es gibt keine Schlangen am Kassenband, also auch kein Stau beim anstehen.

      Dem muss ich leider zum Teil widersprechen. Zum einen braucht man immer jemanden sobald man Alkohol kauft, zum anderen kann ich mir echt nich alle 20 verschiedenen Apfelsorten merken, die es in meinem Rewe als lose Ware gibt und greife ja schon gern mal spontan zu, so dass ich bevorzugt doch zur normalen Kasse geh. Für alle kleinen Sachen so bis 10 Artikel geb ich dir aber recht. Fix einscannen, mit Karte zahlen und weg.

      • taladar@feddit.de
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        1 year ago

        Zum einen braucht man immer jemanden sobald man Alkohol kauft

        Einfache Lösung, keinen Alkohol sonntags verkaufen.