Ich wohne in einem winzigen Kaff, in einer engen einspurigen und extrem unübersichtlichen Nebenstraße (eben mittelalterlicher Ortskern) die höchstens in Schrittgeschwindigkeit sicher zu befahren wäre.

Das Problem bei der Sache: Diese Nebenstraße ist eine super Abkürzung in das kürzlich entstandene Neubaugebiet, die von einigen der dort wohnenden seit etwa einem Jahr gerne genutzt wird. Hätte ich prinzipiell auch kein Problem mit… wenn sie denn nicht mit ihren SUVs mit völlig unangepasster Geschwindigkeit da durch heizen würden. Mir persönlich wäre schon ein paar mal beim Straße kehren beinahe der Arsch abgefahren worden (das ist durchaus wörtlich zu nehmen) und da wir jetzt Nachwuchs haben der auch so langsam anfängt herumzulaufen besteht hier Handlungsbedarf.

Was mache ich also als gut bürgerlicher Alman? Ich rufe die Gemeinde an. Langes Gespräch, kurzes Fazit: Der Gemeinde ist bekannt, dass viele Menschen absolute Hornochsen sind, sind aber der Meinung, dass Schilder keine Wirkung bei diesen Menschen hätten… und das aufstellen würde eh zu lange dauern, es wären bereits Straßenbauliche Maßnahmen geplant um den Verkehr im Dorf abzubremsen bzw etc. etc…

Auf gewisse Ideen hat mich allerdings der praktische Tip des netten Gemeinde-Menschen gebracht doch einfach massivst assig zu parken…

Jetzt als Frage an die versammelte Schwarmintelligenz: Wie disruptiv darf man parken? Gesucht ist eine Variante die maximal assig, aber immer noch legal ist.

  • Freitag@feddit.de
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    1 year ago

    Warst du noch nie in einem kleinen Dorf? Es gibt dort keine Gehwege

    • elvith@feddit.de
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      1 year ago

      Na, dann einfach passend Abstand halten zur Hauswand/Gartenzaun/Grundstücksgrenze:

      Wie breit muss ein Gehweg mindestens sein?

      Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es in Deutschland nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat jedoch in ihren „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind zwar nicht verbindlich, in der Regel orientieren sich die Planer aber daran. Laut den EFA sollte die Breite vom Gehweg mindestens 2,50 m betragen.