Direkt abschieben und ins Gefängnis mit dem bösen Buben! Ausser er hat reiche Eltern. Dann hat er bestimmt schon daraus gelernt.
Unbeliebte Meinung: Niemand sollte jemals für einen Einsatz zahlen. Das führt nur dazu, dass die Leute im Zweifel nicht den Notruf wählen. Wenn eine Straftat vorliegt, entscheidet das Gericht über die Strafe.
Ich verstehe den Kommentar nicht ganz. Es zahlt hier derjenige der den Einsatz “notwendig gemacht hat” nicht wer angerufen hat. Oder wie meinst du das?
Man kann aber auch Angst haben dem Schuldigen Ärger zu bereiten. Ganz Unrecht hat @AntonMuster@discuss.tchncs.de also nicht.
Das ist halt egal. In den Köpfen bleibt nur hängen “Falscher Alarm” und “muss Einsatz bezahlen”. Es gibt leider viele Leute die aus Angst vor einer Rechnung im Notfall zögern oder weitergehen.
Und bei einem Autounfall muss der Verursacher auch nie eine Rechnung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bezahlen, das System funktioniert da trotzdem oder vielleicht genau deshalb.Bei einem Autounfall hast du aber keine scheinwaffe mit an die schule genommen.
Und dafür wir er hoffentlich bestraft. Aber von einem Gericht und nicht mit einer Rechnung von irgendeinem Beamten oder Angestellten.
Ich verstehe schon ,was du meinst. Ich glaube aber ich werde hier niemals zustimmen.
Krankenwagen rufen wegen Bauchaua ist was anderes als Großeinsatz mit SEK auslösen weil man dem Waffenhändler nicht zuhört.
Gegenbeispiel: Beim lokalen Fußballverein gibt es regelmäßig Großaufgebote der Polizei, wenn mal wieder eine emotionale Partie ansteht. Da kommt es nicht selten vor, dass eine vierstellige (!) Anzahl von Polizisten eine kaum größere Menge an Fans sortenrein halten, voneinander abschirmen und von uns zum Bahnhof eskortieren muss, damit die nicht die halbe Stadt kaputt machen und sich gegenseitig die Köppe einschlagen. Die Kosten des Einsatzes übersteigen da die Umsätze des Spiels um ein Vielfaches. Der Verein zahlt davon aber gar nichts. Hier fände ich eine Kostenbeteiligung oder sogar Komplettumlage extrem wichtig. Nur so hätten die Vereine ein Interesse daran, solchen randalierenden “Fußballfans” endlich mal Stadionverbot zu erteilen. Aktuell bringt auch das Ticket des Vollidioten dem Verein Kohle. Die Kosten der Polizei zahlt ja der Steuerzahler. Und das passiert regelmäßig und absehbar immer und immer wieder.
Ja, aber mit der Bedingung, dass vorsätzlicher Missbrauch irgendwie doch bestraft wird. Gibt ja auch Gesetze gegen Vortäuschen einer Straftat und eines Notfalls/Unglücks. Das muss dann stattdessen passieren, wenn es klar kein Irrtum war (z.B. sollte ermittelt werden, wenn es mehrfach passiert usw.)
Bleibt hoffentlich unbeliebt.
Wie viel kann der Spaß kosten?
Nein, der ist nicht strafmündig
Auch unter 14 Jahren ist man in Deutschland durchaus Deliktfähig. Dann ist man zu Schadensersatz verpflichtet. Schadenserstaz ist keine Strafe sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.
Die Frage der Delikts(un)fähigkeit von Minderjährigen wird in Deutschland in § 828 BGB geregelt.
Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall anrichtet, an dem ein Kraftfahrzeug, eine Schienenbahn oder eine Schwebebahn beteiligt ist (§ 828 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung nimmt nach Sinn und Zweck des § 828 Abs. 2 jedoch eine teleologische Reduktion vor. Die Verantwortlichkeit des Kindes ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich in dem Unfall eine dem motorisierten Verkehr eigene Gefährdungssituation realisiert, die ein Kind dieses Alters typischerweise überfordert. Im ruhenden Verkehr – etwa wenn das Kind ein parkendes Auto beschädigt – tritt der Haftungsausschluss daher in der Regel nicht ein.[9][10]
Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB).
Man ist Teil strafmündig ab 14. Und Für Einsätze belangt werden kann man da auf jeden Fall (Quelle: Musst mit 15 Feuerwehreinsatz bezahlen).
Mir sagte ein Feuerwehrmann, man müsse nie für den Feuerwehr Einsatz zahlen.
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Wenn man den Einsatz wegen “grober Fahrlässigkeit” auslöst kann man durchaus zur Kasse gebeten werden.