Nachdem am Donnerstag zwei 14-Jährige für einen Großeinsatz am Schulzentrum Sonnenhügel in Osnabrück gesorgt haben, fokussieren sich die Ermittlungen auf einen der beiden Jugendlichen.
Auch unter 14 Jahren ist man in Deutschland durchaus Deliktfähig. Dann ist man zu Schadensersatz verpflichtet. Schadenserstaz ist keine Strafe sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.
Die Frage der Delikts(un)fähigkeit von Minderjährigen wird in Deutschland in § 828 BGB geregelt.
Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall anrichtet, an dem ein Kraftfahrzeug, eine Schienenbahn oder eine Schwebebahn beteiligt ist (§ 828 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung nimmt nach Sinn und Zweck des § 828 Abs. 2 jedoch eine teleologische Reduktion vor. Die Verantwortlichkeit des Kindes ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich in dem Unfall eine dem motorisierten Verkehr eigene Gefährdungssituation realisiert, die ein Kind dieses Alters typischerweise überfordert. Im ruhenden Verkehr – etwa wenn das Kind ein parkendes Auto beschädigt – tritt der Haftungsausschluss daher in der Regel nicht ein.[9][10]
Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB).
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Nein, der ist nicht strafmündig
Auch unter 14 Jahren ist man in Deutschland durchaus Deliktfähig. Dann ist man zu Schadensersatz verpflichtet. Schadenserstaz ist keine Strafe sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.
Man ist Teil strafmündig ab 14. Und Für Einsätze belangt werden kann man da auf jeden Fall (Quelle: Musst mit 15 Feuerwehreinsatz bezahlen).
Mir sagte ein Feuerwehrmann, man müsse nie für den Feuerwehr Einsatz zahlen.
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Wenn man den Einsatz wegen “grober Fahrlässigkeit” auslöst kann man durchaus zur Kasse gebeten werden.