• Tartufo@lemmy.blahaj.zone
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    1 year ago

    Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

    Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

    Der Typ hat das angekündigt und wurde offensichtlich nicht gesondert überwacht. Ja, es hat seine Gründe, warum Leute dauerhaft wegsperren schwierig ist, aber wenn jemand ankündigt, dass er einen Menschen umbringen will/wird, dann sollte das eine Sicherheitsverwahrung unter besonders gesicherten Umständen doch rechtfertigen… Erst recht wenn vorher ein anderes Lebewesen ohne allgemein anerkannten Grund (z.B. Einschläfern eines todkranken Tieres) umgebracht wurde. Zumindest bis klar ist, dass die Person nicht doch harmlos ist - das müsste dann halt schnellstmöglich geprüft werden (mit Fristsetzung für die Prüfung?).

    • Aurix@lemmy.world
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      1 year ago

      Es ist juristisch ‘besser’ der erkrankten Person die alleinige Schuld zu geben. Gesellschaftlich ist das eine kaputte Welt. Eigentlich ist es beinahe schon Beihilfe zum Totschlag so grob fahrlässig ist das. Aber es wird keinen Prozess geben aus gesellschaftlich-praktischen Überlegungen ungeachtet der Ethik.

    • Fiona@feddit.de
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      1 year ago

      Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

      Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

      In der Tat. Es ist immer einfach die Tat vollständig dem zur Last zur legen, der die Tötung vollzogen hat, aber der ist nunmal wahnbedingt schuldunfähig und hat sich selbst in die Psychatrie begeben um sich und andere vor sich selbst zu schützen. Alleine damit sehe ich wenig ethischen Spielraum ihm die Tat zur Last zu legen. Das Klinikpersonal auf der anderen Seite hatte absolut die Pflicht, insbesondere nach der Vorwarnung, derartige Taten zu verhindern und ist dieser Pflicht offensichtlich nicht zur Genüge nachgekommen.