Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und die Verwirkung erlassen werden.
Aktuell gibt es keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.
Die Grundrechtsverwirkung ist so oder so im Grundgesetz geregelt, egal ob wir sie gegen Höcke und andere Verfassungsfeinde anwenden.
Und eine wehrhafte Demokratie muss ihre Feinde von Mitteln abschneiden können, die ihre eigene Abschaffung ermöglichen.
Deswegen war die Weimarer Republik ein Stück weit demokratischer als es unsere Demokratie ist, denn die Weimarer Demokratie ermöglichte die Abschaffung dieser.
Die Abschaffung erfolgte zwar mit den Mitteln der Demokratie, aber auf zutiefst undemokratische Weise.
Und mit Artikel 146 können wir uns jederzeit eine neue Verfassung geben, was sehr demokratisch ist.
Genau, ist ja alles nur ne Formalität. Und die Leute, die das dann später erben und nie selbst mitentschieden durften, weil sie zu jung oder noch nicht auf der Welt waren, hatten ja formal nie das Recht dazu, geht also in Ordnung.
Wenn es denen nicht passt, können die ja ne Revolution machen oder so. Edit: Revolution geht nicht, ist ja verboten.
Ich fragte mich gerade, ob solch eine Verwirkung auch - unter Verwendung fadenscheiniger Begründungen - gegen das Gute Verwendung finden kann…
Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und die Verwirkung erlassen werden.
Aktuell gibt es keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.
Die Union hat dabei eher Bedenken
Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
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Die Grundrechtsverwirkung ist so oder so im Grundgesetz geregelt, egal ob wir sie gegen Höcke und andere Verfassungsfeinde anwenden.
Und eine wehrhafte Demokratie muss ihre Feinde von Mitteln abschneiden können, die ihre eigene Abschaffung ermöglichen.
Deswegen war die Weimarer Republik ein Stück weit demokratischer als es unsere Demokratie ist, denn die Weimarer Demokratie ermöglichte die Abschaffung dieser.
Das hat aber nicht gut geendet für die Weimarer Republik. Ich hab jedenfalls keinen Bock auf Aufguss Nummer 2.
Jup. Manchmal ist weniger Demokratie mehr.
Die Abschaffung erfolgte zwar mit den Mitteln der Demokratie, aber auf zutiefst undemokratische Weise.
Und mit Artikel 146 können wir uns jederzeit eine neue Verfassung geben, was sehr demokratisch ist.
Ist das auch noch sehr demokratisch, wenn die neue Verfassung dann nicht mehr demokratisch ist? (Frage für einen lupenreinen demokratischen Freund)
Wenn sich die Mehrheit in einem demokratischen Prozess für eine nicht-demokratische Verfassung entscheidet, wahrscheinlich schon, oder?
Genau, ist ja alles nur ne Formalität. Und die Leute, die das dann später erben und nie selbst mitentschieden durften, weil sie zu jung oder noch nicht auf der Welt waren, hatten ja formal nie das Recht dazu, geht also in Ordnung.
Wenn es denen nicht passt, können die ja ne Revolution machen oder so.Edit: Revolution geht nicht, ist ja verboten.Kommt immer darauf an, wie genau die Kriterien definiert sind und ob es eine unabhängige, rechtstreue Justiz gibt.
Wenn es die nicht mehr gibt dann ist alles was im Gesetz steht eh nicht mehr das Papier wert auf dem es geschrieben ist.