• Xakuterie@dormi.zone
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    3
    ·
    9 months ago

    Uff danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.

    Alles andere ist Cannabis:

    Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe

    der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt

    heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.

    • Sibbo@sopuli.xyz
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      1
      ·
      9 months ago

      Cool!

      Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(