Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.
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Es ist schon ein sehr anderes Gefühl ob das was man tut legal ist, oder aber illegal und nur nicht verfolgt wird. Gerade in einer belastenden Situation, in der vielleicht noch Leute versuchen einen von der eigenen Entscheidung abzubringen. “Schau hier das ist illegal! Brings doch lieber auf die Welt”, sollte als “Argument” niemals möglich sein.
In §218a steht “nicht verwirklicht”, das ist was anderes als einfach nur nicht verfolgt. Wäre der Schwangerschaftsabbruch nur entkriminalisiert, dann gäbe es den §218a gar nicht und §218 würde nur begrenzt angewandt, ohne gesetzliche Grundlage auf die man sich berufen könnte. Ganz ehrlich, ich finde §219 viel schlimmer, da geht es um die Beratung und da hast du dieses “Brings doch lieber auf die Welt” direkt im Gesetz:
Das “ermutigen” und “eröffnen” geht schon in Ordnung, das “Bemühen” und “leiten” ist das Problem. §219 ist alleinstehend auch schlimmer als das SchKG, da heißt es in §5:
IMO sollte §219 genau so aussehen, ohne die ganze Oberlehrerhaftigkeit die du noch nicht mal zitiert hast:
Was so ziemlich 1:1 aus dem BVerfG-Urteil kopiert ist. Das aber nicht gesagt hat “Ihr müsst die Frauen zu Richtern ausbilden”. “zumutbare Opfergrenze” welcher Laie soll denn bitte so einen unbestimmten Rechtsbegriff objektiv auslegen, ne, das muss subjektiv bleiben ansonsten kann man die Legalität jedes Abbruches auch gleich vor dem Familiengericht verhandeln (was das BVerfG übrigens ausgeschlossen hat weil Intimsphäre).
Hab’ mir mal die Richtlinien der EKD (frag mich nicht nach Link) durchgelesen und das ging zusammengefasst in die Richtung “stell sicher dass a) die Frau alle Information hat und b) sie mit ihrer Seele im Einklang steht”. In dem Sinne von: Wenn der Einklang da ist kommt die Entscheidung von Gott und nicht von anderswo und dann ist alles in Ordnung. Theologie beiseite stellt das sicher dass es nachher keine Gewissensbisse gibt, schon lustig wie die EKD da aus dem Handgelenk raus humanistischer ist als die Hohepriester des Humanismus am BVerfG, musst nur das Gott-Zeug aus der Gleichung kürzen. Auch wichtig: Dass die Berater keine Meinung zu haben haben deren Aufgabe beschränkt sich auf Information und Seelsorge, im Zweifelsfall sind dann halt die Wege Gottes unergründlich.
Dementsprechend sollte das selbstverständlich auch weg. Jeder der sowas gutheißt darf eigentlich das Wort Frau gar nicht benutzen. Diese Leute sehen keine Frauen, die sehen nur Brutkästen auf Beinen. Wenn eine Frau sagt, sie möchte kein Kind bekommen, dann hat das gefälligst respektiert zu werden.