• Sneaky Bastard@feddit.de
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    1 year ago

    Das Gericht wertete die Tat demnach aber nicht wie die Staatsanwaltschaft als Mord, weil der Mann wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht bewusst die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzen konnte. Er habe die 40-Jährige vielmehr wegen seiner religiösen Wahnvorstellungen angegriffen.

    Also für mich als nicht-Juristen eine komplett nicht nachvollziehbare Entscheidung. Der Mann hat doch selbst gesagt dass ihm der “der Mord” von Gott befohlen wurde. Wie kann das am Ende Totschlag sein?

    • homoludens@feddit.de
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      1 year ago

      Der Mann hat doch selbst gesagt dass ihm der “der Mord” von Gott befohlen wurde. Wie kann das am Ende Totschlag sein?

      Gerichte folgen in der Regel nicht der juristischen Bewertung des Täters, sei es zu seinen Gunsten oder Ungunsten. Für Mord müssen halt Mordmerkmale erfüllt sein, z.B. Heimtücke, Habgier, … Die lagen hier nach Einschätzung des Gerichts nicht vor, im Fall Heimtücke eben wegen des wackeligen Bezugs des Täters zur Realität.

    • Tartufo@lemmy.blahaj.zone
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      1 year ago

      Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

      Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

      Der Typ hat das angekündigt und wurde offensichtlich nicht gesondert überwacht. Ja, es hat seine Gründe, warum Leute dauerhaft wegsperren schwierig ist, aber wenn jemand ankündigt, dass er einen Menschen umbringen will/wird, dann sollte das eine Sicherheitsverwahrung unter besonders gesicherten Umständen doch rechtfertigen… Erst recht wenn vorher ein anderes Lebewesen ohne allgemein anerkannten Grund (z.B. Einschläfern eines todkranken Tieres) umgebracht wurde. Zumindest bis klar ist, dass die Person nicht doch harmlos ist - das müsste dann halt schnellstmöglich geprüft werden (mit Fristsetzung für die Prüfung?).

      • Aurix@lemmy.world
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        1 year ago

        Es ist juristisch ‘besser’ der erkrankten Person die alleinige Schuld zu geben. Gesellschaftlich ist das eine kaputte Welt. Eigentlich ist es beinahe schon Beihilfe zum Totschlag so grob fahrlässig ist das. Aber es wird keinen Prozess geben aus gesellschaftlich-praktischen Überlegungen ungeachtet der Ethik.

      • Fiona@feddit.de
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        1 year ago

        Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

        Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

        In der Tat. Es ist immer einfach die Tat vollständig dem zur Last zur legen, der die Tötung vollzogen hat, aber der ist nunmal wahnbedingt schuldunfähig und hat sich selbst in die Psychatrie begeben um sich und andere vor sich selbst zu schützen. Alleine damit sehe ich wenig ethischen Spielraum ihm die Tat zur Last zu legen. Das Klinikpersonal auf der anderen Seite hatte absolut die Pflicht, insbesondere nach der Vorwarnung, derartige Taten zu verhindern und ist dieser Pflicht offensichtlich nicht zur Genüge nachgekommen.