In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.
Das hier ein Autofahrer seinen Willen mit Gewalt durchgesetzt hat und danach Fahrerflucht begangen hat wird hier im ersten Absatz erwähnt. Der Rest ist eine Darstellung, wie dolle verboten und gefährlich dieser Protest doch war.
Wie können solche Leute abends in den Spiegel schauen und sagen ‘Heute habe ich einen guten Job als Journalist gemacht’?
Darf man nicht sogar “Parkplatz-Freihalter” langsam mit dem Wagen wegdrücken? Müsste hier ja genau so sein. Die beiden Klammerer sollten lieber für die Kratzer der Motorhaube aufkommen müssen.
Alles klar, Manfred, zurück zu Facebook.
War ja klar, dass das hier wieder sofort ins Lächerliche gezogen wird… Vielleicht solltet Ihr den Sub in Klimakleber umbenennen.
Ja, war irgendwie klar, dass schnell jemand wie du vorbei kommt und versucht, gefährliche Körperverletzung und Fahrerflucht ins Lächerliche zu ziehen, weil er halt so geil auf Brumm Brumm mit viel Abgas ist. 🤡
Ich brauche hier mal ne Erklärung: wie kann etwas, bei dem niemand verletzt wurde, “gefährliche Körperverletzung” sein?
Ich mein, klar, den Vorsatz kann man durchaus unterstellen. Aber wie genau würde so etwas denn eine gefährliche Körperverletzung darstellen?
§224 StGB (2): Der Versuch ist strafbar.
Der Versuch jemanden mit einer Waffe zu verletzen reicht, um nach dem selben Paragraphen verurteilt zu werden als hätte man es auch geschafft.
Nur weil du meinem Messerangriff ausweichst, macht das den Angriff nicht weniger schlimm.
Okay, zu meinem Verständnis: impliziert “Versuch” nach §224 StGB (2) nicht, dass der Autofahrer die Intention gehabt haben muss, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen?
Also, wenn ich zum Beispiel spaßeshalber zwei Kumpel auf meine Motorhaube lade und dann 50 Meter mit ihnen auf der Motorhaube die Straße entlangfahre, dann kann das doch keine “gefährliche Körperverletzung” sein, oder?
Und dann ist da noch das hier:
Würde das nicht bedeuten, dass - so lange der Autofahrer sein Auto nicht direkt dazu einsetzt, eine Körperverletzung herbeizuführen - auch keine gefährliche Körperverletzung gegeben sein kann?
Steht doch da. Der Polizist hat sich auf den Asphalt fallen lassen und hat sich dabei eine Verletzung zugezogen. Wichtig dürfte sein, dass der Polizist bewusst abgesprungen ist, und dass die Körperverletzung selbst nichts mit dem Auto zu tun hatte. Das heißt nicht, dass der Autofahrer den Polizisten nicht aktiv gefährdet hat, weil er nicht angehalten hat, aber ich nehme an dass die Umstände (Verwirrung, Panik, ect.) dazu beigetragen hat, dass das nicht als aktiver Versuch gezählt wird.
Das ist etwas völlig anderes, als wenn du aktiv auf jemanden zufährst und dein Auto als gefährliches Werkzeug nutzt um ihn aus dem Weg zu schieben. Was übrigens auch klar dort steht:
Vllt solltest du auch über deine menschenverachtende Einstellung nachdenken, wenn du das langsame Überfahren von Protestanten befürwortest und dem Opfer dann noch Schadenersatz für Kratzer aufbürden willst.
Dein Kommentar ist schon so lächerlich, da muss man nichts ziehen.
ist es nicht irgendwie peinlich, wenn man die eigene Meinung nur durchs drücken vom Pedal eines 2 Tonnen stahlhaufens mit 150ps durchsetzen kann, obwohl der Widersacher ein kleiner normaler Mensch ist mit vielleicht 0.1ps? ich finde das schon etwas pussyhaft um 100% ehrlich zu sein.
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Ahh ein weiterer Hobbyjurist von der Facebook / BILD - Universität, der § 315b StGB nicht verstanden hat. 🤡
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“Warum sollen Gesetze für Menschen gelten die die Gesetze gebrochen haben?” Ist das ernsthaft deine Position? Gilt das für alle Gesetze?
und was ist wenn die Bundesregierung erst die eigenen Klimaschutzgesetze verfehlt bevor die Protestler das Gesetz brechen? 🤔
ja und? dafür gibt es Gerichte, welche über Strafen entscheiden. jeder individuelle Autofahrer der sich für einen Richter hält ist ein dreckiges Arschloch (und ein Staatsfeind gegenüber eines Rechtsstaates)
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Coole logik, nach der darf ich auch leute mit schusswaffen bedrohen solange ich nicht abdruecke, ist ja nichts passiert ;)
🎶 Ich habe einen Antifatarifvertrag 🎶
Person A: Macht eine wirklich dumme und gefährliche Aussage, die zur Körperverletzung aufruft. Rest der Welt: Korrigiert ihn. Person A: Verdammte linksgrünversiffte Agenda.
Gan abgesehen von Politik, Klimaprotesten, usw.: Du darfst niemanden anfahren. Und nein es ist nicht politisch, wenn man dich dahingehend korrigiert.
War ja klar, dass du so eine riseige Schneeflocke bist, die sich sofort wieder zurück zieht, wenn man ihr mal die Wahrheit sagt.
Hab in der Fahrschule mal nachgefragt. Man darf Menschen mit dem Wagen leicht wegschieben sofern diese eine Parklücke freihalten möchten. Wie das in dem konkreten Fall ist konnte mir der Fahrlehrer aber nicht rechtssicher sagen.
Dann sollte der Fahrlehrer nochmal nen Anwalt ansprechen. Das ist eine 1a nötigung wie sie im Gesetzbuch steht.
Nein, ist hier auch schon mehrfach gesagt worden. Völlig legal solange man die Person nur langsam “wegdrückt”.
Darf ich dir ins Gesicht schlagen, nur weil mir dein Kommentar nicht gefällt?
Einfach nur lost, wie über irgendwelche gedanklichen Konstrukte versucht wird diese Gewalt und das billigend in Kauf nehmen eines tödlichen Ausgangs für diesen Menschen zu rechtfertigen.
Unter Umständen könntest du tatsächlich jemandem aufgrund eines Kommentars ins Gesicht schlagen. Zumindest theoretisch sind auch Ehrverletzungen im deutschen Recht notwehrfähig. Soetwas wäre aber immer eine Einzellfallentscheidung. Ich sag mal so: Ich würde es dir nicht raten.
Das deutsche Notwehrrecht ist generell stark darauf bedacht, dem Opfer eines Angriffs die Möglichkeit einzuräumen sich zu verteidigen. Niemand sollte sich jemals Gedanken machen müssen, ob er sich bei einem gegenwärtigen Angriff verteidigen darf und ob die Gewalt, die er gedenkt zur Verteidigung anzuwenden verhältnismäßig ist. Das finde ich gut so.
In Grenzfällen wie der beschriebenen ergeben sich dann Situationen, in denen das Notwehrrecht nicht mehr ganz so nachvollziehbar ist.
Wie kommst du drauf, dass man das darf?!
Dein Auto ist keine Waffe, Mann! Und wer es als solches benutzen will, dem gehört der Führerschein entzogen.
Nein darf man nicht.
Sag mal, warst du nicht in der Fahrschule??
Doch, darf man. Zumindest im Falle einer Parklücke, die eine Person freihalten möchte. Hab extra bei der Fahrschule angehalten und gefragt.
Nein, das darf man ganz sicher nicht (wie auch andere bereits angemerkt haben). Was du vorschlägst, ist in jedem Fall Nötigung und genauso strafbar wie das Blockieren. Wenn es schiefgeht, weil z.B. der Parkplatzblockierer stolpert, steht außerdem vorsätzliche Körperverletzung im Raum.
https://www.bussgeldrechner.org/parkplatz-freihalten.html#Parkplatz_freihalten_Noetigung_oder_gefaehrlicher_Eingriff_in_den_Strassenverkehr
Gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass das Blockieren nicht Nötigung ist, von genauso strafbar würde ich hier also nicht sprechen.
Ich beziehe mich da einfach auf die zitierten Rechtsexperten - bin selber kein Jurist. Deine Aussage will ich damit nicht in Zweifel ziehen. Gerade bei solchen Themen gibt es ja gerne immer wieder ausdrückliche Einzelfallentscheidungen in beide Richtungen.
Das das blockieren eines einzelnen Autos keine Nötigung ist, ist für den Juristen Standardwissen. Das ist beliebter Studiumsstoff und kommt regelmäßig in Klausuren dran.
Man muss nämlich zwischen dem ersten Auto unterscheiden und denen, die praktisch durch das erste Auto blockiert sind. Die letzteren können nämlich tatsächlich nicht mehr weiterfahren, wogegen der erste das ja könnte. Klingt absurd - und ist genau deshalb auch in Klausuren beliebt.
Deswegen verstehe ich aber auch die Verwirrung bei Nichtjuristen. Sowas muss man wirklich nicht wissen.
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Was genau beinhaltet denn hier deiner Meinung nach die Umsichtigkeit? Koennte es moeglicherweise darum gehen keine Menschen zu touchieren oder gar zu ueberfahren? ;)
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Wenn der “sanft weggeschobene” bei dem vorgang stolpert und unter das fahrzeug geraet kann er sich schwer verletzen. Daher ist das offensichtlich eine Straftat, da man das billigend in Kauf nimmt. Das du ernsthaft vorschlaegst das sei in Ordnung laesst tief blicken…
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Blödsinn, fahrlässige Gefährdung anderer ist auch ohne das ein schaden entsteht strafbar, schau dir Mal §315 im Strafgesetzbuch an oder frag einen Anwalt: https://www.kanzlei.law/news/wie-kann-man-sich-bei-einer-strassenblockade-strafbar-machen-am-beispiel-fridays-for-future/
nach deiner Logik darf man auch falsch Rum auf der Autobahn fahren solange man erfolgreich den entgegen kommenden Fahrzeugen ausweicht ;).
witzig das du von Psychopaten sprichst, deine Aussagen weisen diverse Anzeichen von Psychopathie auf, insbesondere dem weitgehenden oder völligen Fehlen von Empathie sozialer Verantwortung und Gewissen. Hast du Mal darüber nachgedacht dir helfen zu lassen?
Umsichtiges Einfahren = Niemanden anfahren würde ich sagen. Falls du auf die Parklücke kommst, ohne jemanden zu touchieren, schön und gut. Nichts in dem Beitrag weist darauf hin, dass es Okay sei jemanden mit dem Auto wegzuschieben.
Klar, und Autos die auf Geh- oder Radwegen stehen, darfst du langsam mit deinem Schlüssel wegdrücken.
Das Auto hat sich immer wieder an meinem Schlüsselbund gerieben!
Der Unterschied ist der, dass dem Fußgänger kein Schaden entsteht, wenn er vorsichtig zur Seite geschoben wird. Natürlich nur unter der Annahme, dass das Autofahren per se nicht als Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Fußgängers aufgefasst wird - Lärm, Verschmutzung, Behinderung.
Dem Auto entsteht doch auch kein Schaden, wenn du langsam und vorsichtig drückst. Das kann ja dann in die passende Richtung wegbewegt werden, um der Kraft, die durch den Schlüssel ausgeübt wird, zu entgehen.
Ich dachte du wärst vielleicht an einem sachlichen Austausch interessiert, aber du willst einfach nur witzig sein. Auch ok.
Ist leider richtig, ihr erlegt hier mit den Downvotes nur den Boten…
Was sagt so eine Rechtssprechung über unsere Gesellschaft aus? Die Rechte und der Raum, welche dem Auto eingeräumt wird kann nur noch als bizarr verstanden werden. Man muss sich bei solchen Regeln fast lustig machen um sie zu ertragen.
Is halt wie bei den Amis mit ihren Waffen…
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Moment. Meinst du das ernst? Falls ja hoffe ich, dass du nur theoretisch mit Autofahren zu tun hast, aber zu Sicherheit: Nein, man darf niemanden anfahren, ob der andere nun noch so aggresiv auf dem eigenen Parkplatz rumstand oder nicht. Auch nicht “vorsichtig”.
Ich sehe das wie du, aber nach meiner Sachkenntnis ist es so wie OP andeutet: Man darf nach gegenwärtiger Rechtsprechung Menschen behutsam zur Seite nötigen, wenn sie einen blockieren, ohne sich der Nötigung schuldig zu machen. Ich finde es nicht gut, aber das ist mein Kenntnisstand. Wahrscheinlich wurde sowas aber bisher immer vor Amtsgerichten entschieden und bei Entscheidungen vorm Amtsgericht kann man auch genausogut würfeln.
Also dazu hätte ich gerne eine Quelle. Klingt ehrlich gesagt nach einem Urban Myth, der wahrscheinlich auf einem kreativ interpretierten Einzelfall unter sehr speziellen Bedingungen beruht oder so. Ich bin mir ziemlich sicher, eass Fußgänger anzufahren im Allgemeinen verboten ist, wobei es sehr spezielle Fälle geben könnte, in der es straffrei geblieben ist (Notwehr bsw.). Das die Blockade eines Parkplatzes dazu gehört halte ich allerdings für Unsinn.
Der Punkt ist, dass im Schneckentempo anrempeln nicht als anfahren gewertet wird. Jemanden zu schupsen, ohne ihn zu verletzen, ohne ihn zu gefährden und ohne im Schmerzen zuzufügen, ist strafrechtlich auch nicht sanktionierbar.
das Problem ist, wenn der rechter Fuß des Fahrers ein kleines bisschen mehr als gewollt drückt, wird man sehr schnell beim “vorsichtig mit dem Auto anschupsen” gefährlich verletzt. als würde ich mit meinem Faust so tun als würde ich dich schlagen wollen, tatsächlich halte ich aber ein Zentimeter Abstand. wird glaube ich nicht als harmlos gesehen.
Ist ein Arschlochmove, aber strafrechtlich ist es in der Regel nicht relevant.
Ich würde nicht auf die Idee kommen.
Wer sagt, dass man das darf? Gibt’s da ein Urteil o.ä.?
Natürlich darf man das nicht. Das dein Vorposter das behauptet, zeigt einfach nur, dass er keine Ahnung und hoffentlich auch keinen Führerschein hat.