In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.
Alles klar, Manfred, zurück zu Facebook.
War ja klar, dass das hier wieder sofort ins Lächerliche gezogen wird… Vielleicht solltet Ihr den Sub in Klimakleber umbenennen.
Ja, war irgendwie klar, dass schnell jemand wie du vorbei kommt und versucht, gefährliche Körperverletzung und Fahrerflucht ins Lächerliche zu ziehen, weil er halt so geil auf Brumm Brumm mit viel Abgas ist. 🤡
Ich brauche hier mal ne Erklärung: wie kann etwas, bei dem niemand verletzt wurde, “gefährliche Körperverletzung” sein?
Ich mein, klar, den Vorsatz kann man durchaus unterstellen. Aber wie genau würde so etwas denn eine gefährliche Körperverletzung darstellen?
§224 StGB (2): Der Versuch ist strafbar.
Der Versuch jemanden mit einer Waffe zu verletzen reicht, um nach dem selben Paragraphen verurteilt zu werden als hätte man es auch geschafft.
Nur weil du meinem Messerangriff ausweichst, macht das den Angriff nicht weniger schlimm.
Okay, zu meinem Verständnis: impliziert “Versuch” nach §224 StGB (2) nicht, dass der Autofahrer die Intention gehabt haben muss, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen?
Also, wenn ich zum Beispiel spaßeshalber zwei Kumpel auf meine Motorhaube lade und dann 50 Meter mit ihnen auf der Motorhaube die Straße entlangfahre, dann kann das doch keine “gefährliche Körperverletzung” sein, oder?
Und dann ist da noch das hier:
Würde das nicht bedeuten, dass - so lange der Autofahrer sein Auto nicht direkt dazu einsetzt, eine Körperverletzung herbeizuführen - auch keine gefährliche Körperverletzung gegeben sein kann?
Steht doch da. Der Polizist hat sich auf den Asphalt fallen lassen und hat sich dabei eine Verletzung zugezogen. Wichtig dürfte sein, dass der Polizist bewusst abgesprungen ist, und dass die Körperverletzung selbst nichts mit dem Auto zu tun hatte. Das heißt nicht, dass der Autofahrer den Polizisten nicht aktiv gefährdet hat, weil er nicht angehalten hat, aber ich nehme an dass die Umstände (Verwirrung, Panik, ect.) dazu beigetragen hat, dass das nicht als aktiver Versuch gezählt wird.
Das ist etwas völlig anderes, als wenn du aktiv auf jemanden zufährst und dein Auto als gefährliches Werkzeug nutzt um ihn aus dem Weg zu schieben. Was übrigens auch klar dort steht:
Der Punkt ist, dass der BGH entschieden hat, dass keine gefährliche Körperverletzung vorliegt, nur weil ein Autofahrer jemanden auf die Motorhaube nimmt. Und dass das Auto zwar als gefährliches Werkzeug genutzt werden könne, aber dass dies beim jemanden-auf-die-Motorhaube-nehmen ohne denjenigen zu verletzen nicht der Fall war.
Jetzt mag man zwar mit dem BGH-Urteil nicht einverstanden sein - aber ist das nicht genau parallel zu diesem Fall hier? Zwei Demonstranten klammern sich am Auto fest, Autofahrer fährt mit den beiden auf der Motorhaube ein paar Meter weiter, aber niemand kommt zu Schaden?
In dem BGH Urteil steht doch drinnen, dass es anders ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer bewusst auf den Polizisten zugefahren wäre (wie es auf diesen Fall übertragen hier war) und dieser im nicht auf die Motorhaube gesprungen wäre.
Aus diesem sehr spezifischen Einzelfall jetzt irgendwie das Recht herauszulesen, dass man blokierende Fußgänger einfach anfahren dürfte (was in dem Urteil selbst ausdrücklich verneint wird), finde ich doch sehr abenteuerlustig.
Vllt solltest du auch über deine menschenverachtende Einstellung nachdenken, wenn du das langsame Überfahren von Protestanten befürwortest und dem Opfer dann noch Schadenersatz für Kratzer aufbürden willst.
Dein Kommentar ist schon so lächerlich, da muss man nichts ziehen.
ist es nicht irgendwie peinlich, wenn man die eigene Meinung nur durchs drücken vom Pedal eines 2 Tonnen stahlhaufens mit 150ps durchsetzen kann, obwohl der Widersacher ein kleiner normaler Mensch ist mit vielleicht 0.1ps? ich finde das schon etwas pussyhaft um 100% ehrlich zu sein.
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Ahh ein weiterer Hobbyjurist von der Facebook / BILD - Universität, der § 315b StGB nicht verstanden hat. 🤡
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“Warum sollen Gesetze für Menschen gelten die die Gesetze gebrochen haben?” Ist das ernsthaft deine Position? Gilt das für alle Gesetze?
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Vergewaltiger vergewaltigen, Mörder ermorden, Diebe bestehlen. Auge um Auge, Zahn um Zahn, mal eben alle Rechtsstaatlichkeit zurückrollen und biblische Selbstjustiz als neue Rechtsprechung. Naja.
Selbstjustiz 🤡
So funktioniert unser Rechtsystem nicht. Zum Glück.
und was ist wenn die Bundesregierung erst die eigenen Klimaschutzgesetze verfehlt bevor die Protestler das Gesetz brechen? 🤔
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Problematisch wird das Ganze, wenn damit das Grundgesetz gebrochen wird (was das Bundesverfassungsgericht ja durchaus so beurteilt). Das kann die Bundesregierung nicht einfach so nach belieben abändern.
Im übrigen muss sich die Bundesregierung auch an nicht im Grundgesetz verankerte Gesetze halten, bis sie sie angeändert hat. Und das ist hier nicht nicht passiert.
Wobei es mich ja schon interessieren würde, wer in deiner Analogie die Krähe und wer das Auge ist.
ja und? dafür gibt es Gerichte, welche über Strafen entscheiden. jeder individuelle Autofahrer der sich für einen Richter hält ist ein dreckiges Arschloch (und ein Staatsfeind gegenüber eines Rechtsstaates)
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Coole logik, nach der darf ich auch leute mit schusswaffen bedrohen solange ich nicht abdruecke, ist ja nichts passiert ;)
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Verhältnismäßigkeit. Du darfst den Paketboten nicht mit der Schusswaffe davon abhalten auf der Radspur zu halten, und ihn auch nicht mit dem Fahrrad sanft zu Seite schieben. Die Verkehrsbehinderung ist die gleiche wenn sich ein Fußgänger auf die Straße setzt.
🎶 Ich habe einen Antifatarifvertrag 🎶
Person A: Macht eine wirklich dumme und gefährliche Aussage, die zur Körperverletzung aufruft. Rest der Welt: Korrigiert ihn. Person A: Verdammte linksgrünversiffte Agenda.
Gan abgesehen von Politik, Klimaprotesten, usw.: Du darfst niemanden anfahren. Und nein es ist nicht politisch, wenn man dich dahingehend korrigiert.
War ja klar, dass du so eine riseige Schneeflocke bist, die sich sofort wieder zurück zieht, wenn man ihr mal die Wahrheit sagt.
Hab in der Fahrschule mal nachgefragt. Man darf Menschen mit dem Wagen leicht wegschieben sofern diese eine Parklücke freihalten möchten. Wie das in dem konkreten Fall ist konnte mir der Fahrlehrer aber nicht rechtssicher sagen.
Dann sollte der Fahrlehrer nochmal nen Anwalt ansprechen. Das ist eine 1a nötigung wie sie im Gesetzbuch steht.
Nein, ist hier auch schon mehrfach gesagt worden. Völlig legal solange man die Person nur langsam “wegdrückt”.